ab 15 Jahren
Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 25 km/h 50 ccm
Die Führerscheinklasse kann ab dem 15. Lebensjahr erworben werden. Damit ist der Fahrschüler berechtigt, einsitzige Kleinkrafträder wie Roller und Quads zu führen, jedoch mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von maximal 25 km/h.
• Grundkurs Mofa – 6 Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 min
• 90 min Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• keine praktische Prüfung erforderlich
ab 16 Jahren
Kleinkrafträder, Roller, Quad bis 45 km/h 50 ccm
• 12x theoretischer Grundunterricht sowie 2x klassenspezifischer Unterricht
• praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• die Anzahl an Fahrstunden ist leistungsbezogen
ab 18 Jahren
Krafträder, eingeschränkte Leistung bis maximal 35 kW (48 PS), eine Aufstiegsprüfung ist nach zwei Jahren möglich
• 12x theoretischer Grundunterricht sowie 4x klassenspezifischer Unterricht
• praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster (entfällt bei einem 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1)
• praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• 12 Sonderfahrten
• die Anzahl an Fahrstunden ist leistungsbezogen
ab 24 Jahren
Krafträder mit Beiwagen möglich
• 12x theoretischer Grundunterricht sowie 4x klassenspezifischer Unterricht
• praktische Ausbildung mit Fahren im öffentlichen Straßenverkehr
• Brems- und Ausweichübungen
• theoretische Prüfung beim TÜV Nord Münster (entfällt bei einem 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A2)
• praktische Prüfung beim TÜV Nord Münster
• 12 Sonderfahrten
• die Anzahl der Fahrstunden ist leistungsbezogen