Die Grundlage aller Theoriestunden, unabhängig von der Führerscheinklasse, sind 12 Grundunterrichte, die thematisch strukturiert sind.
Zusätzlich müssen je nach Klasse spezifische Unterrichte besucht werden:
• Für Klasse B sind 2 Doppelstunden erforderlich
• Für Klasse A sind 4 Doppelstunden erforderlich
Das bedeutet, dass für den Erwerb des Führerscheins der Klasse B mindestens 14 Theorieunterrichte absolviert werden müssen, während für den Führerschein der Klasse A 16 Theorieunterrichte erforderlich sind.
Für die gleichzeitige Ausbildung in den Klassen A und B sind insgesamt 18 Stunden vorgesehen.
Es gibt Ausnahmen, wie beispielsweise der Vorbesitz einer Führerscheinklasse, die zu einer Verkürzung der theoretischen Ausbildung führen können.
Im praktischen Unterricht wird Ihnen die Bedienung des Fahrzeugs beigebracht und Sie üben im öffentlichen Straßenverkehr.
Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich grundsätzlich nach Ihren individuellen Fähigkeiten. Es müssen jedoch obligatorisch 12 Sonderfahrstunden absolviert werden, bestehend aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten.
Alle anderen Fahrstunden dienen als normale Übungsstunden. Im Durchschnitt werden etwa 30 Fahrstunden benötigt, einschließlich der Sonderfahrten.
Je weniger Fahrstunden Sie benötigen, desto kostengünstiger wird der Führerscheinerwerb für Sie. Zur Verfolgung Ihres Fortschritts erhalten Sie einen Ausbildungspass, der vom Fahrlehrerverband entwickelt worden ist.
Die praktische Prüfung kann frühestens 4 Wochen vor Ihrem 17. beziehungsweise 18. Geburtstag abgelegt werden. Ein Prüfer des TÜVs beurteilt während der etwa 45-minütigen Fahrt ihre Fahrfertigkeiten sowie Ihr Verständnis der Verkehrsregeln.
Es ist wichtig anzumerken, dass die Prüfer keine übermäßig strengen oder feinseligen Personen sind. Kleine Fehler können vorkommen und sich durchaus normal. Der Prüfer ist sich Ihrer Situation bewusst und wird sein Bestes tun, um sie während der Prüfung zu unterstützen.